Grundsätzlich werden im Rahmen der Streitbeilegung zwei Kategorien unterschieden, die sog. diplomatischen Verfahren (bspw. Konsultation, Vermittlung oder Vergleich) und die streitabschliessenden (rechtlichen) Entscheidungsverfahren (Schiedsspruch, Entscheidung eines internationalen Gerichts). Die diplomatischen Mittel zur Streitbeilegung werden in der Praxis am meisten verwendet. Die Einberufung eines Schiedsgerichts zur Streitbeilegung ist grundsätzlich möglich, sofern eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Vertragsstaaten getroffen wurde. Die Anrufung eines internationalen Gerichts ist eher ein schwerfälliges Mittel.