a) Falls die Richter nicht durch Konsens der Parteien eingesetzt werden, benötigt es deren Einsetzung durch eine unabhängige Instanz, bspw. dem IGH. Dies ist zwar aufwendig und beinhaltet eine weitere Institution im Verfahren, ist aber in der Praxis un- VPB/JAAC/GAAC 2008 181 Gutachten