Die diplomatischen Mittel sind demgegenüber für die allgemeine Beziehung zwischen den Partnerstaaten förderlicher und belasten die Fortführung der Umsetzung der Abkommen weniger schwerwiegend als die Einsetzung eines Schiedsgerichts. Diese Streitbeilegung verläuft hingegen nicht nach einem rechtlichen Verfahren, sondern nach diplomatischem Geschick und politischem Druck (bspw. durch Androhung der Suspendierung oder Kündigung des Abkommens). Grundsätzlich können auf diesem Weg schnelle, pragmatische Lösungen gefunden werden, wenn die Partnerstaaten kompromissfähig sind. Es kann aber auch sein, dass die diplomatischen Mittel zur Verzögerung einer Lösung missbraucht werden.