VPB/JAAC/GAAC 2008 180 Gutachten Gemäss Statuten des IGH (Art. 34 Abs. 1 IGH-Statut) kann dieses grundsätzlich nur bei zwischenstaatlichen Streitigkeiten angerufen werden. Die Gerichtsbarkeit im konkreten Fall muss vorgängig durch die Staaten anerkannt worden sein. Die Verfahren sind kompliziert, teuer und dauern zumeist lange. 4. Frage nach der angemessenen Streitbeilegungsmethode und der Notwendigkeit einer Schiedsgerichtsklausel im Allgemeinen