Im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit im internationalen Handelsverkehr ist die Schiedsgerichtsordnung der Arbitration Rules der United Nations Commission on International Trade Law erwähnenswert 3. Diese fliesst oft in die Verfahrensordnungen der ständigen Schiedsgerichte ein. Ein Schiedsverfahren setzt stets voraus, dass sich das andere Völkerrechtssubjekt (Partnerstaat) einverstanden erklärt, sich diesem zu unterwerfen und den Schiedsspruch anzuerkennen. 3. Streitbeilegung durch ein internationales Gericht