Die Anrufung eines internationalen Gerichts ist eher ein schwerfälliges Mittel. Der Umfang und die Ausgestaltung des Vertrags, die Dauer, die Höhe der Finanzbeiträge sowie die Interessen der jeweiligen Vertragspartei sind Kriterien, welche die Wahl des geeigneten und angemessenen Streitbeilegungsmittels wesentlich beeinflussen kann.