Regeste: Die friedliche Streitbeilegung des Völkerrechts kennt grundsätzlich zwei Verfahren: das diplomatische Verfahren und das streitabschliessende (rechtliche) Entscheidungsverfahren. Die diplomatischen Mittel zur Streitbeilegung werden in der Praxis am meisten verwendet. Die Einberufung eines Schiedsgerichts zur Streitbeilegung ist grundsätzlich möglich, sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Die Anrufung eines internationalen Gerichts ist eher ein schwerfälliges Mittel.