Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass das Genfer Abkommen den Schutzstandard für das Schweizer Kreuz vorgibt, welcher auch durch die Schweiz gewährleistet werden muss. Eine Reduktion dieses Schutzstandards durch eine Änderung des Abkommens kommt unseres Erachtens nicht in Frage. Das nationale Recht VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 197 Gutachten (Wappenschutzgesetz) sieht zurzeit einen geringfügig strengeren Schutzstandard vor als das Abkommen. Eine Reduktion dieses Standards auf das Niveau des Abkommens mittels Änderung des Wappenschutzgesetzes wäre grundsätzlich möglich.