Gutachten 2007.9 (S. 196–198) Schutz des Schweizer Wappens I EDA, Direktion für Völkerrecht Gutachten vom 4. April 2006 Stichwörter/Regeste: Art. 53 Abs. 2 des Genfer Abkommens über die Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde und Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen: Das nationale Recht sieht einen geringfügig strengeren Schutzstandard vor als das Abkommen.