Die im Alltag wichtigsten Stoffe sind im Verfassungstext speziell erwähnt (Lebensmittel, Heilmittel, Betäubungsmittel und Chemikalien)27. Mit den ebenfalls in dieser Aufzählung erwähnten Organismen sind vorab die Mikroorganismen gemeint, die namentlich im Verbund mit Lebens- und Heilmitteln eine potentielle Gefährdung darstellen und vor denen der Verbraucher geschützt werden soll. Wirbeltiere, namentlich Hunde, in diesen Katalog einordnen zu wollen, befremdet. Hunde dürften nicht aufgrund ihrer (biologischen) Eigenschaften als vielmehr aufgrund ihres (aggressiven) Verhaltens eine Gefährdung für den Menschen darstellen.