Dies schliesst freilich nicht aus, dass der Bund auch in Bereichen legiferieren kann, in denen primäre/unmittelbare Tierschutzmassnahmen sekundär/mittelbar auch dem Schutze des Menschen dienen. So haben beispielsweise Schutzvorschriften über den Tiertransport auch Reflexwirkungen für den Menschen als Fleischkonsument.