Zu diesem Zweck kann auf die Vorarbeiten des Bundesamtes für Justiz zurückgegriffen werden. Das erwähnte Gutachten des BJ vom 5. September 2000 hält umfassend Ausschau nach allfälligen in Frage kommenden Kompetenzgrundlagen. Im Folgenden werden die Erwägungen des BJ zusammengefasst wiedergegeben und im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung kurz gewürdigt: − Art. 57 BV (Sicherheit), Art. 74 BV (Umweltschutz), Art. 82 Abs. 1 und Art. 88 Abs. 1 BV (Strassenverkehr sowie Fuss- und Wanderwege), Art. 95 Abs. 1 BV (privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit) und Art.