Zu dieser Frage hat sich das Bundesamt für Justiz (BJ) bereits mehrfach vernehmen lassen, insbesondere auch in Form eines Gutachtens vom 5. September 2000 (nachfolgend: Gutachten BJ)1. Angesichts dieser Ausgangslage und infolge der zeitlichen Dringlichkeit haben die Gutachter mit der Auftraggeberin vereinbart, die seitens der Bundesverwaltung erstellten Würdigungen der Rechtslage einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und darüber hinaus allfällige weitere, eng mit der Gutachtensfrage verknüpfte Rechtsfragen in Form eines Kurzgutachtens abzuhandeln.