Somit hat sie alles Notwendige unternommen, um das Entstehen eines polizeiwidrigen Zustandes zu verhindern. Demgegenüber hat P.M. die Störung einerseits dadurch unmittelbar verursacht, dass sie zusammen mit ihren beiden Kindern Z. und K. die Reise angetreten hat, ohne über die für die Einreise nach Irland bzw. in die Schweiz erforderlichen finanziellen Mittel zu verfügen, zum Anderen jedoch insbesondere durch ihre resolute Weigerung, den Rückflug in ihr Heimatland anzutreten. Bei dieser Sachlage ist der polizeiwidrige Zustand sowohl in subjektiver wie auch in objektiver Hinsicht in erster Linie auf das Verhalten von P.M. zurückzuführen und nicht auf dasjenige der Beschwerdeführerin.