18 nach Johannesburg zurückzubefördern. Diese Verpflichtung wurde von ihr in beiden Fällen unterschriftlich anerkannt. Nachdem auch diese (zweiten) Versuche, die fraglichen Passagiere in ihr Heimatland zurückzubefördern an deren Widerstand gescheitert waren, ersuchte die kantonale Behörde den Bund um Vollzugsunterstützung. Daraufhin leitete das Bundesamt die Beschaffung von Reisepapieren ein und organisierte - in Zusammenarbeit mit der Flughafenpolizei - eine neue Rückflugmöglichkeit mit der SAA.