ANAG vom EJPD unterstützt, welches insbesondere bei der Beschaffung von Reisepapieren mitwirkt (Bst. a), Reisemöglichkeiten organisiert (Bst. b) und die Zusammenarbeit zwischen mehreren betroffenen Kantonen sowie mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) koordiniert (Bst. c). Auf Geheiss des Bundesrates hat das EJPD zu diesem Zweck eine der Vorinstanz unterstellte Fachabteilung für Vollzugsunterstützung eingerichtet, die unter anderem bei der Organisation von Ausreisen auf dem Luftweg mit Fluggesellschaften zusammenarbeitet, Flugscheinreservationen und die Festlegung der Flugrouten regelt sowie Sonderflüge organisiert (Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 VVWA).