Die darin enthaltene Verpflichtung der Luftverkehrsunternehmen, von ihnen transportierte Personen, denen die Einreise verweigert wurde, wieder zurückzubefördern, ist ein Mittel zur Verhinderung bzw. Eindämmung der illegalen Migration auf dem Luftweg. Fluggesellschaften, welche zu befürchten haben, Passagiere auf eigene Kosten wieder in deren Heimatland zurückbefördern zu müssen, haben ein erhebliches finanzielles Interesse daran, dass ihre Fluggäste die Voraussetzungen für die Ein- und Durchreise erfüllen und insbesondere im Besitz der dazu erforderlichen Reisepapiere sind.