Im ICAO-Anhang 9 finden sich drei verschiedene Normstufen. Neben den eigentlichen Rechtsregeln finden sich im Text ergänzende Erläuterungen («Notes»), welche im Text kursiv hervorgehoben sind. Der Annex weist sodann bezüglich nicht verbindlich geregelter Fragestellungen auf die von der ICAO im jeweiligen Punkt empfohlene Praxis («Recommended Practice») hin, wobei dieser mangels Verbindlichkeit selbstredend kein self-executing-Charakter zukommen kann. Schliesslich sind die im Supplement zu Anhang 9 angebrachten Vorbehalte der einzelnen Vertragsstaaten zu beachten (vgl. Art. 38 Chicago-Übereinkommen).