and departure of persons and their baggage») sich die hier interessierende Bestimmung Ziff. 3.60 befindet. 12.4 In diesem Zusammenhang muss vorerst geklärt werden, ob die besagte völkerrechtliche Klausel sowie der Anhang als Ganzes innerstaatliche Geltung beanspruchen können. Völkerrechtliche Verträge, welche dem Referendum unterstehen oder rechtssetzende Bestimmungen enthalten, sind in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts zu publizieren, damit sie Geltung erlangen (vgl. Art. 2 in Verbindung mit Art.