heute: Bundesamt für Migration [BFM]) der SWISS mit, dass es beabsichtige, die oben erwähnten Personen nun mittels Linienflug der South African Airways (nachfolgend: SAA) von Zürich nach Johannesburg zurückzuführen. Da bei den Passagieren, welche die notwendigen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen würden (so genannte Inadmissible Passengers [im folgenden: INAD-PAX]), die befördernde Fluggesellschaft für die Kosten hafte, also in beiden Fällen die SWISS, werde sie nun angefragt, ob sie innert nützlicher Frist selber eine geeignete Rückführung nach Südafrika vorschlagen könne, respektive falls nicht, ob sie bereit sei, die Flugkosten zu tragen.