Die erwähnten Personen weigerten sich in der Folge die Rückreise in ihr Heimatland anzutreten und stellten am Flughafen Asylgesuche. Nach dem erstinstanzlich negativen Abschluss der Asylverfahren scheiterten weitere Ausschaffungsversuche, sodass sich eine Rückbeförderung auf einem Linienflug der SWISS als unmöglich erwies. Daraufhin teilte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF; heute: Bundesamt für Migration [BFM]) der SWISS mit, dass es beabsichtige, die oben erwähnten Personen nun mittels Linienflug der South African Airways (nachfolgend: SAA) von Zürich nach Johannesburg zurückzuführen.