3 Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Am 27./28. November 2002 bzw. am 10./11. Dezember 2002 beförderte die SWISS International Air Lines AG (nachfolgend: SWISS) die südafrikanischen Staatsangehörigen T.O. und P.M. zusammen mit deren Kindern von Johannesburg via Zürich-Kloten nach Dublin und - nachdem ihnen in Irland die Einreise verweigert worden war - von dort wieder zurück in die Schweiz. Die erwähnten Personen weigerten sich in der Folge die Rückreise in ihr Heimatland anzutreten und stellten am Flughafen Asylgesuche.