ANAG und Art. 5 VVWA, Verfügungen betreffend die Rückbeförderung von «Inadmissible Passengers» zu erlassen. Zuständigkeit des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zur Beschwerdebehandlung (E. 13). 4. Voraussetzungen und Umfang der Rückbeförderungspflicht. Verschuldensunabhängigkeit. Erfordernis der unverzüglichen Benachrichtigung von Flugunternehmen bei der Einreiseverweigerung. Erlöschen der Rückbeförderungspflicht eines Flugunternehmens bei faktischer Bewilligung der Einreise. Pflicht der Flugunternehmen zur Kontrolle von Reisepapieren (E. 18.1-18.3). 5. Ziff. 3.60 ICAO-Anhang 9 ist keine genügende gesetzliche Grundlage, um ein Flugunternehmen, das seinen staatsvertraglichen