Zusammenfassend figurieren in den beiden Amtsberichten des Dienstes für Analyse und Prävention ausreichende Verdachtsmomente und Indizien für den vorinstanzlichen Hauptvorwurf, es bestünden in casu Verbindungen zu Geschäftsleuten und Firmen, die sich in der Grauzone illegaler Machenschaften bewegen bzw. es würden Kontakte zu Kreisen gepflegt, welche der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind (VPB 62.1). Nochmals zu vergegenwärtigen gilt es sich in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Integrität des schweizerischen Finanzplatzes. Das Ansehen, welches das Land als Rechtsstaat und Finanzplatz geniesst, ist von eminenter Bedeutung.