13.3 Unbestritten ist des Weiteren, dass die drei Prinzipale in der Schweiz massgebend an der Firma Y und drei weiteren Firmen beteiligt sind, wovon die eine (Firma E) inzwischen nicht mehr existiert. Dies wurde zwar in der Tat nicht verheimlicht, ändert jedoch nichts daran, dass besagte Beteiligungen nicht einfach losgelöst von den unter den E. 13.1 und 13.2 dargelegten Hintergründen betrachtet werden dürfen.