Momentan laufen in Belgien und in der Schweiz strafrechtliche Untersuchungen (unter anderem) wegen Geldwäscherei und Bestechung, wobei im engsten Umfeld der drei Geschäftsleute ermittelt wird. Es trifft zu, dass die fraglichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, gleichwohl kann in deren Erwähnung und Mitberücksichtigung vorliegend keine Verletzung der Unschuldsvermutung erblickt werden.