8 Staaten der ehemaligen Sowjetunion, insbesondere in Kasachstan, wobei sie sich einer komplexen, für Aussenstehende unübersichtlichen Firmenstruktur bedient, unter Einbezug so genannter «Offshore»-Gesellschaften. Im Schreiben des früheren Rechtsvertreters an die Vorinstanz vom 16. Juli 2003 ist von einer «Unzahl von Offshore-Gesellschaften» die Rede. Die Vermögenswerte besagter Firmen sollen zu gegebener Zeit auf «Onshore»-Gesellschaften übertragen werden. Es kann ergänzend auf die sich in den Akten befindlichen Unterlagen sowie die Beilagen der Replik verwiesen werden.