28 VwVG - in den Amtsberichten vom 17. Dezember 2003 und 30. Juli 2004 in ausreichendem Masse Eingang gefunden. Weitergehend können die sicherheitspolizeilichen Abklärungen aufgrund des Gesagten nicht offen gelegt werden. Ebenfalls nicht zur Einsicht erhalten hat der Rechtsvertreter die vorinstanzlichen Akten im Zustimmungsverfahren betreffend R. Diesbezüglich wurde er von der Instruktionsbehörde am 2. Dezember 2004 an den Anwalt der genannten Person verwiesen. Die Eckdaten jenes Zustimmungsverfahrens finden in den beiden Amtsberichten aber ebenfalls Erwähnung (Art.