Solche Unterlagen verdienen, über einzelne Vorkommnisse und Beobachtungen hinaus geheim gehalten zu werden, und sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Das vertrauliche Dossier über R enthält zwar daneben auch Presseberichte. Zum einen dienen diese öffentlich zugänglichen Quellen dem Dienst für Analyse und Prävention aber nur der nicht vom Akteneinsichtsrecht miterfassten internen Meinungsbildung und Illustration, zum andern hat der wesentliche Inhalt des erwähnten Dossiers - entsprechend Art. 28 VwVG - in den Amtsberichten vom 17. Dezember 2003 und 30. Juli 2004 in ausreichendem Masse Eingang gefunden.