Der Parteivertreter hat Einsicht in die Akten der Instruktionsbehörde und der Vorinstanz erhalten. Sodann wurde ihm auch lückenloser Einblick in die beiden vom Dienst für Analyse und Prävention verfassten Amtsberichte gewährt, die sich als Zusammenfassung der sicherheitspolizeilichen Abklärungen charakterisieren.