Am 17. Dezember 2003 übermittelte der Dienst für Analyse und Prävention von Fedpol dem Bundesamt einen ersten Amtsbericht und empfahl die Ablehnung des Beschäftigungsgesuches. Mit Verfügung vom 8. Januar 2004 verweigerte das Bundesamt die Zustimmung zum arbeitsmarktlichen Vorentscheid des Kantons Zürich. Gegen diese Zustimmungsverweigerung liessen X und Y Beschwerde an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD; hiernach: das Departement) erheben. Dieses weist die Verwaltungsbeschwerde ab. Aus den Erwägungen: (...) 10. Die kantonalen Fremdenpolizeibehörden sind zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Bewilligungen.