42 Abs. 5 BVO dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES, heute Bundesamt für Migration [BFM], hiernach: das Bundesamt). Die Gesuchsunterlagen veranlassten das Bundesamt zu ergänzenden Erkundigungen. Für eine Überprüfung des Stelleninhabers X sowie nähere Abklärungen betreffend die Situation der Firma Y bzw. der ganzen Firmengruppe Z wurde auch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) miteinbezogen. Am 17. Dezember 2003 übermittelte der Dienst für Analyse und Prävention von Fedpol dem Bundesamt einen ersten Amtsbericht und empfahl die Ablehnung des Beschäftigungsgesuches.