Ausländerrecht. Verweigerung der Zustimmung zur Verlängerung einer Auf­enthaltsbewilligung und Wegweisung. 1. Der Tod des schweizerischen Ehegatten eines Ausländers oder einer Ausländerin führt zum Erlöschen des gesetzlichen Anspruchs auf eine Aufenthaltsbewilligung, unter Vorbehalt des selbständigen Anspruchs auf Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 7 Abs. 1 Satz 2 ANAG. 2. Die Frage der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung des überlebenden Ehegatten muss von der Behörde gemäss Art. 4 ANAG nach freiem Ermessen geprüft werden, unter Einbezug der gesamten Umstände des Einzelfalles. 3. In gewissen Fällen, wenn etwa ein Härtefall zu vermeiden ist, kann die