Die polizeilichen Berichte, auf die sich der Kanton Solothurn abstützt, sind zwar inhaltlich äusserst knapp. Allerdings würden auch weitere Erhebungen ins Leere führen, da das Fehlen elementarer Sprachkenntnisse von keinem Verfahrensbeteiligten ernsthaft bestritten wird. Insbesondere zeigt der Ehemann der Gesuchstellerin auch keine Gründe bzw. Sachumstände auf, die bezüglich der Integration seiner Ehefrau überzeugen könnten. Mit Eingabe vom 2. August 2003 äussert er vor allem die Meinung, dass es auch Ausländer gebe, die mit noch schlechteren Sprachkenntnissen eingebürgert worden seien;