2 geht die Gesuchstellerin in der Schweiz nach wie vor keiner Berufstätigkeit nach. Sie spreche nur thailändisch und ganz wenig deutsch, besuche aber derzeit angeblich einen Deutschkurs. Das Bundesamt beantragte nunmehr die Gutheissung der Beschwerde. Das EJPD heisst die Beschwerde gut. Aus den Erwägungen: (...) 9. Die Beschwerdelegitimation des Kantons Solothurn ergibt sich aus Art. 51 Abs. 2 BüG, der die interessierten Kantone und Gemeinden als beschwerdeberechtigt bezeichnet. In der Botschaft zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vom 26. August 1987 (BBl 1987 III 293 Ziff.