Zusammenfassung des Sachverhalts: Die aus Thailand stammende X reiste im Juni 1996 in die Schweiz, heiratete im Oktober 1996 den Schweizer Bürger Y und erhielt daraufhin eine Aufenthaltsbewilligung. Am 14. Juni 2001 ersuchte X das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA; ab dem 1. Mai 2003: Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, IMES; ab dem 1. Januar 2005: Bundesamt für Migration, BFM; im Folgenden: Bundesamt) um ihre erleichterte Einbürgerung gemäss Art. 27 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG, SR 141.0). Der daraufhin vom Bundesamt gemäss Art.