Ausländerrecht. Verweigerung der Zustimmung zu einer Aufenthaltsbewilligung für nichterwerbstätige Ausländer. Wegweisung. - Art. 36 BVO. Wichtige Gründe, welche die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an nichterwerbstätige Ausländer rechtfertigen. Begriff (E. 10 und 12). - Verhältnis von Art. 13 Bst. f und Art. 36 BVO (E. 12). - Abgesehen von besonderen Umständen (Behinderung, Krankheit) ist eine Person nach dem 18. Lebensjahr im Allgemeinen imstande, unabhängig zu leben und kann sich deshalb nicht auf Art. 8 EMRK berufen, um die Trennung von den Personen zu verhindern, von welchen sie angibt, abhängig zu sein (E. 17).