Deshalb sind auch im Kulturellen sowie in verwandten Bereichen klare Regelungen erforderlich, ansonsten der Vorwurf zu hören wäre, Kulturschaffende aus Nicht-EU/EFTA-Ländern gelangten leichter in den Genuss entsprechender Anwesenheitsregelungen als Arbeitskräfte anderer Sektoren der Wirtschaft. Branchenspezifische Interessen sind mithin gegen gesamtwirtschaftliche und staatspolitische Überlegungen abzuwägen.