Kommt hinzu, dass eine Zustimmung zum anbegehrten Anwesenheitsrecht in casu, jedenfalls im heutigen Zeitpunkt, faktisch auf eine Umgehung der Vorschriften zur Nebenerwerbstätigkeit von Studenten hinausliefe. Der Bundesrat verfolgt seit geraumer Zeit konsequent das Ziel, den Zuwachs der ausländischen Wohnbevölkerung zu reduzieren beziehungsweise zu regulieren. Deshalb sind auch im Kulturellen sowie in verwandten Bereichen klare Regelungen erforderlich, ansonsten der Vorwurf zu hören wäre, Kulturschaffende aus Nicht-EU/EFTA-Ländern gelangten leichter in den Genuss entsprechender Anwesenheitsregelungen als Arbeitskräfte anderer Sektoren der Wirtschaft.