6 Anforderungsprofils kämen vorliegend aber ebenso einheimische Lehrkräfte oder solche aus den Ländern der EU oder der EFTA in Betracht. Es mangelt mithin an dem unter E. 13 angesprochenen Erfordernis der Unerlässlichkeit der betreffenden Arbeitskraft für die in Frage stehende Aufgabe. Von der Stadtjugendmusik Zürich hätte insofern verlangt werden dürfen, in der Fachpresse sowie regional (und allenfalls gesamtschweizerisch) Inserate zu schalten. Die Unterlassung entsprechender Ausschreibungen spricht deshalb im konkreten Fall gegen eine Ausnahme von der restriktiven Zulassungspraxis.