Am 15. Dezember 2000 leitete das Migrationsamt des Kantons Zürich die Gesuchsunterlagen an das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA, heute Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung [IMES]) weiter. Dieses verweigerte mit Verfügung vom 18. April 2001 die Zustimmung zur Erteilung der entsprechenden Aufenthaltsbewilligung. Gegen diese Zustimmungsverweigerung liess X Beschwerde an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD; hiernach: das Departement) erheben. Dieses weist die Verwaltungsbeschwerde ab. Aus den Erwägungen: (…) 10. Auf Beschwerdeebene macht der Parteivertreter drei konkrete Beweisofferten.