Mit Eingabe vom 21. August 2000 ersuchte der Parteivertreter um wiedererwägungsweise Zulassung von X als Musiklehrer für Schlaginstrumente bei der Stadtjugendmusik Zürich. In diesem neuen Beschäftigungsgesuch war die wöchentliche Arbeitszeit auf 18 Lektionen angesetzt. Im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich erteilte das Arbeitsamt der Stadt Zürich am 24. November 2000 in der Folge die Bewilligung zum Stellenantritt. Am 15. Dezember 2000 leitete das Migrationsamt des Kantons Zürich die Gesuchsunterlagen an das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA, heute Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung [IMES]) weiter.