Ein dagegen eingereichter Rekurs ist beim Regierungsrat des Kantons Zürich hängig. Parallel zum Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu Studienund Ausbildungszwecken stellte der Rechtsvertreter am 10. bzw. 15./16. März 2000 ebenfalls das Begehren, X sei der Stellenantritt als Schlagzeuglehrer bei der Stadtjugendmusik Zürich, bei einem Beschäftigungsumfang von anfänglich 8 Stunden pro Woche, zu bewilligen. Am 30. Mai 2000 lehnte das Arbeitsamt der Stadt Zürich das entsprechende Ansinnen ab. Mit Eingabe vom 21. August 2000 ersuchte der Parteivertreter um wiedererwägungsweise Zulassung von X als Musiklehrer für Schlaginstrumente bei der Stadtjugendmusik Zürich.