Am 30. Dezember 1997 stellte der Parteivertreter von X ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, um seinem Mandanten die Weiterführung des Studiums beim SMPV zu ermöglichen. Nachdem Abklärungen der kantonalen Fremdenpolizeibehörde ergeben hatten, dass der Gesuchsteller das Studium im Fach Schlagzeug abgebrochen hatte und beim SMPV stattdessen ein Studium zur Erlangung des Lehrdiploms für Klavier anstrebte, wurde das Verlängerungsgesuch am 21. September 2000 abgewiesen. Ein dagegen eingereichter Rekurs ist beim Regierungsrat des Kantons Zürich hängig.