27 BüG glaubhaft zu machen. Die aufgezeigten Widersprüche weisen vielmehr darauf hin, dass eine Zweckehe (im Sinne einer Interessengemeinschaft) besteht, welche gegen entsprechende finanzielle Entschädigung bzw. Entlastung des Ehemannes vorab der Sicherung des Aufenthalts diente und hernach den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts verfolgte. Unter diesen Umständen hat das Bundesamt dem Einbürgerungsbegehren zu Recht nicht stattgegeben. 7 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali