Die Städte OP oder RS wären nahe liegender. Wiewohl die eingereichten Referenzschreiben durchwegs positiv ausfallen, kommt ihnen angesichts ihres letztlich unverbindlichen Charakters keine besondere Beweiskraft zu. Auffallend ist immerhin, dass - mit Ausnahme der Schwiegereltern - kein einziges Schreiben von am gemeinsamen Wohnort C lebenden Personen stammt. Nachdem die Schwiegereltern angeblich nichts über das Doppelleben der Beschwerdeführerin wissen, erweist sich ihre Empfehlung als unbehelflich.