Diese scheinen zwar zu belegen, dass das Paar bereits im Jahre 1999 Ferien im Ausland und am Meer verbrachte, was wiederum in einem gewissen Widerspruch zu der Aussage des Ehemannes in seiner Stellungnahme vom 27. November 2001 steht, wonach sich die Ehegatten nun, da die Beschwerdeführerin der Prostitution nachgehe, auch Ferien im Ausland leisten könnten. Wiewohl diese Fotokopien gemeinsame Aktivitäten illustrieren, könnten sie durchaus fingiert oder manipuliert sein, weshalb ihnen letztlich in dieser Form keine besondere Beweiskraft zukommt. Abgesehen von einem einzigen Familienfoto vom September 1996 befinden sich darunter keine Abbildungen von weiteren Familienanlässen oder