Erhebungsbericht genannte Einkommen von Fr. 3’500.- angeblich in vier bis sechs Tagen verdient. Derartige Vorbringen und Behauptungen sprechen nicht für die Lauterkeit der Betroffenen. Auf die langen Arbeitswege hat im Übrigen bereits die Vorinstanz hingewiesen. 19. Die Beschwerdeführerin hat sodann diverse Fotos eingereicht. Diese scheinen zwar zu belegen, dass das Paar bereits im Jahre 1999 Ferien im Ausland und am Meer verbrachte, was wiederum in einem gewissen Widerspruch zu der Aussage des Ehemannes in seiner Stellungnahme vom 27. November 2001 steht, wonach sich die Ehegatten nun, da die Beschwerdeführerin der Prostitution nachgehe, auch Ferien im Ausland leisten könnten.