Im Übrigen sind die Angaben der Beschwerdeführerin zu ihrem Beschäftigungsgrad und zum erzielten Gehalt mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen. So ergibt sich aus der Verfallsanzeige (Ausweis B) für das Jahr 2000, dass die Beschwerdeführerin einer Teilzeitbeschäftigung im Umfang von zirka 30 Wochenstunden nachgeht und einen monatlichen Verdienst von zirka Fr. 3’000.- erzielt, wogegen in der Verfallsanzeige (Ausweis B) für das Jahr 2001 von einem Vollerwerb bei einem Beschäftigungsgrad von 15 bis 20 Wochenstunden und einem monatlichen Einkommen von Fr. 1’500.- die Rede ist.