4 Die systematische oder gewerbsmässige Prostitution des ausländischen Ehegatten begründet demzufolge ohne weiteres die Regelvermutung, wonach die Ehe mit dem Schweizer Ehegatten primär andere Zwecke verfolgt als die Begründung einer tatsächlich gelebten und auf die Zukunft gerichteten ehelichen Schicksalsgemeinschaft. 17. Die Beschwerdeführerin stammt aus einem Staat, der nicht zur Europäischen Union (EU) und nicht zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehört.